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Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Buch “Kombucha - Mythos, Wahrheit, Faszination” von Günther W. Frank.
Im vergorenen Kombuchakwaß ist in geringer Menge Alkohol enthalten. Bei der normalen Kombuchagärung wird der Alkoholgehalt niedrig gehalten und liegt bei etwa 0,5 Volumenprozent (etwa 4 g pro Liter). Dieser Wert kann je nach Gärbedingungen variieren. Der genannte Alkoholgehalt ist so viel wie im sogenannten alkoholfreien Bier. In normalem Bier sind etwa zehnmal soviel Alkoholprozente enthalten (rund 5 %). Etwas Alkohol ist übrigens auch in vielen Fruchtsäften, Essig und sogar in manchen Weißbrotsorten und Lebensmitteln zu finden, zum Beispiel in Tütensuppen und Kuchen. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte von 1997 sind in Fruchtsäften bis zu 0,36 Volumenprozent Alkohol erlaubt (3 g pro Liter). Dieser zulässige Alkoholgehalt wird bei guten Säften in der Regel nicht erreicht, kann aber zum Beispiel in Apfelsaft auftreten, der aus schon leicht angegorenen Äpfeln zubereitet wurde.
Der geringe Alkoholgehalt in Kombucha ist normalerweise in körperlicher Hinsicht unschädlich. Für den Alkoholkranken bedeutet jedoch jedes bewußte Zusichnehmen von Alkohol eine psychologische Gefahr und es wird deshalb von Kombucha vorsichtshalber abgeraten.
Professor Rainer Tölle von der Klinik für Psychiatrie der Universität Münster warnte vor allem entwöhnte Alkoholiker vor dem Genuß sogenannter alkoholfreier Biere und Fruchtsäfte. Für sie können wegen der hohen Sensibilität für die psychischen und physischen Wirkungen des Alkohols selbst so kleine Mengen noch gefährlich werden. Diese Warnung kann entsprechend auf das den gleichen Alkoholgehalt enthaltene Kombuchagetränk übertragen werden.
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